EINGETRAGEN INS OFFIZIELLE REGISTER DER IMMOBILIENMAKLER DER BALEARISCHEN INSELN (ROAIIB) MIT DER REGISTRIERNUMMER GOIBE21298/2025
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Wir empfehlen daher, den Kauf einer Immobilie im Ausland von einem qualifizierten lokalen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht begleiten zu lassen. Zudem kann es ratsam sein, einen Architekten hinzuzuziehen, um bauliche Fragen frühzeitig zu klären.
Irrtümer, Zwischenverkauf und unangekündigte Preisänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Alle beim Kauf anfallenden Steuern sowie Notar-, Anwalts- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Maklercourtage wird, wie in Spanien üblich, vom Verkäufer übernommen.
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